Allgemeine Geschäftsbedingungen für Segeltörns

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Segeltörns

  1. Vertragsabschluss: Mit Ihrer Anmeldung buchen Sie verbindlich. Die Annahme unsererseits erfolgt durch die Törnbestätigung.
  2. Die Törnteilnehmer verpflichten sich, alle aus dem gemeinsamen Segeltörn resultierenden Kosten wie Kaution, Diesel, Bordverpflegung, Liegegebühren und andere Geld- und Sachleistungen zu gleichen Teilen zu tragen, entsprechend der Anzahl der Teilnehmer inclusive Skipper. Das Gleiche gilt für Folgekosten, die während oder nach Beendigung des Törns für etwaige Beschädigungen am Schiff, Verluste usw. geleistet werden müssen, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Jeder Mitsegler nimmt auf eigenes Risiko am Segeltörn und den damit in Zusammenhang stehenden Aktionen wie z. B. eine gemeinsame An- und Abreise teil und ist individuell voll und ganz für sich selbst verantwortlich. Er hat für seine Person die jeweilig erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, z. B. Anlegen der Lifebelts und oder der Schwimmweste, Sicherung seiner Person unter und über Deck, im Wasser, an Land usw.
  4. Der Törnteilnehmer erklärt, dass er gegenüber Mitseglern, Skipper und Organisator – außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – auf jegliche Haftung für Schäden an Leib, Gesundheit oder Eigentum, soweit diese nicht durch irgend eine Versicherungsleistung auszugleichen sind und jegliche Möglichkeit zu Forderung von Schadensersatz untereinander ausschließen. Dies gilt auch für Folgeschäden aus der Beteiligung an diesem Segeltörn und für eventuelle Rechtsnachfolger.
  5. Die seemännischen Pflichten und Rechte des Skippers werden von obigen Vereinbarungen nicht berührt. Im Entscheidungsfall insbesondere bei Gefahr für Boot und Crew oder Änderung des Törnplans aufgrund widriger Umstände haben sich alle Crewmitglieder der Entscheidung des Skippers zu fügen. Der Skipper übt seine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen aus, er handelt letztlich im Auftrag der Crew.
  6. Rücktritt: Kann der Vertrag aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl oder unvorhergesehener Ereignisse vom Sail-Service nicht erfüllt werden, so erhält der Teilnehmer seine Zahlungen zurück. Weitere Ansprüche von Seiten der Teilnehmer sind ausgeschlossen. Der Teilnehmer hat seinen Rücktritt schriftlich mitzuteilen. Hierbei werden fällig: 12 Wochen vorher: kostenfrei, bis 6 Wochen vorher: Anzahlung, innerhalb 6 Wochen: 100 Prozent des Reisepreises. Stellt der Zurückgetretene eine Ersatzperson, werden nur die anfallenden Kosten, wie z. B. Flugumbuchungsgebühren fällig.
  7. Gerichtsstand ist Karlsruhe.